Newer posts are loading.
You are at the newest post.
Click here to check if anything new just came in.
FamousWhenDead
Taschenkontrollen muss man nur bei konkretem Tatverdacht dulden. Und, ebenfalls gerne begangener Fehler: Nur weil ein Kunde die Durchsuchung verweigert, besteht kein konkreter Verdacht – er macht ja nur von seinem zustehenden Recht Gebrauch.
Taschenkontrolle im Supermarkt | Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf